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1. Allgemeines -
Geltungsbereich
Verträge über Lieferungen
kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden
Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder die Leistung an den
Besteller vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch
für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot und
Bestellung
Unsere Angebote sind
freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets
unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers
und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am
Tag der Lieferung gültige Preis.
3. Patent- und
Urheberrechte
An der gesamten Software
und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne
unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser
Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für
Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger
Schutzrechte haften wir nur; wenn uns bekannt war oder hätte bekannt
sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich
der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist
unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4. Lieferzeiten
und Lieferungen
Für den Umfang und den
Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen
Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem
Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Untertagen,
Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell
vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die
Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder
die Versendbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist
verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre
liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten
eintreten. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht
zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs
entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in
wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5.Versand
Der Versand erfolgt in der
Regel ab Kirchstr. 11, 53783 Eitorf. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ,,ab Werk"
vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die
Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für
Rücksendungen, siehe Ziffer 10. Soweit nichts anderes vereinbart
ist, schließen wir zu Gunsten und für Rechnung des Bestellers eine
Transportversicherung ab. Für die Einhaltung etwaiger
Ausschlussfristen nach den allgemeinen deutschen
Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich.
6. Verpackung
Die Verpackung der Ware
erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die
Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
7. Preise und
Zahlung
Unsere Preise verstehen
sich, wenn im Angebot nicht anders aufgeführt, netto, "ab Werk"
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport,
Verpackung und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der
Regel mit Auslieferung der Ware. Die Zahlungen sind, wenn nichts
anderes schriftlich vereinbart ist, wie folgt fällig:
-
Bei
PC-Komplettsystemen, Hardwarekomponenten und Software: 14 Tage
netto nach Lieferung.
-
Bei
Programmierarbeiten und anderen Dienstleistungen, wie Reparaturen
o.ä.: 100% sofort rein netto ohne Abzug.
-
Skonti sind in
unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige
Zahlung auch nicht zum Abzug.
Aufträge, für die
nicht ausdrückliche feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am
Tag der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Kommt der
Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet
weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu
fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt, nachzuweisen, dass
ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Die
Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger
Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um
rechtskräftig festgestellte oder Unsererseits nicht bestrittene
Gegenansprüche handelt.
8.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das
Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und
dem Besteller vor. Der Besteller ist verpflichtet, die
Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die
Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
Bei Pfändungen oder
sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im
voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich
unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu
benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den
Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Bestellers.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.
9.
Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware
unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich
geltend zu machen. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der
Besteller verpflichtet, vor Inanspruchnahme von Nevada Computers die
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lieferanten
von Nevada Computers ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Zu
diesem Zweck wird Nevada Computers dem Besteller auf Verlangen die
eigenen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten abtreten und
die vom Käufer gewünschten Unterlagen zur Verfügung stellen, soweit
diese zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind. Wenn und
soweit der Besteller hiernach nicht befriedigt ist, ist Nevada
Computers nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht
bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem
Besteller wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der sich nach der
sog. Zeitwertberechnungsmethode (ursprünglicher Bruttokaufpreis x
[(durchschnittlicher Nutzungsdauer - gewichteter effektiver
Nutzungen des Bestellers])./ durchschnittlicher Nutzungsdauer]
ergibt. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer
Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir
berechtigt, dem Kunden eine Aufwands- bzw. Bearbeitungspauschale in
Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen
uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten,
nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus
welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir
nicht für Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des
Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder
wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie
gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die
Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schaden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschaden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine
weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen,
ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. §§
1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem
Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
10.Rücksendungen
Rücksendungen haben an die
Nevada Computers OHG, Kirchstr. 11, 53783 Eitorf frei Haus zu
erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes
vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der
Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die
Kundennummer angegeben ist. Die Rücksendung bedeutet auf keinen Fall
eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des
Bestellers. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des
Bestellers.
11.
Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
Schrittformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
12.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Siegburg. Der
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten
ist gegenüber Vollkaufleuten Siegburg, wir sind jedoch berechtigt,
den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte
Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.
53783 Eitorf,
August 1999
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